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   OVG Niedersachsen, 15.04.1993 - 7 K 3383/92   

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https://dejure.org/1993,10524
OVG Niedersachsen, 15.04.1993 - 7 K 3383/92 (https://dejure.org/1993,10524)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15.04.1993 - 7 K 3383/92 (https://dejure.org/1993,10524)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 15. April 1993 - 7 K 3383/92 (https://dejure.org/1993,10524)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 2 BImSchV 16; § 41 Abs. 1 BImSchG; § 10 Abs. 1 Alt 3 BauNVO
    Bebauungsplan; Sondergebiet für Dauer- und Reisecamping; Badesee; Verkehrslärmschutz; Wohngebiet; Schutzbedürftigkeit; Dorf- und Mischgebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bebauungsplan; Sondergebiet für Dauer- und Reisecamping; Badesee; Verkehrslärmschutz; Wohngebiet; Schutzbedürftigkeit; Dorf- und Mischgebiet

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.12.1987 - 1 C 39/86

    Auswirkungen einer nutzlosen Entscheidung auf das Rechtsschutzbedürfnis i.R.e.

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 15.04.1993 - 7 K 3383/92
    Sollten sie dennoch dort stehen, wären sie unzulässig, weil sie nicht, wie Wohnwagen oder Wohnmobile, jederzeit uneingeschränkt am Straßenverkehr teilnehmen können und damit keine "Camping"-Behausungen mehr darstellen (OVG Lüneburg, Urt. v. 11.12.1987 - 1 C 39/86 -, BRS 48, Nr. 42; Fickert/Fieseler, aaO, RdNr. 47).
  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 14.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

    Ein Campingplatz entspricht seiner Funktion und Nutzung nach keiner der auch im Außenbereich besonders geschützten Anlagen eines Krankenhauses, einer Schule und eines Kur- oder Altenheims (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 16. BImSchV; vgl. auch OVG Münster, Urteil vom 18. Januar 2013 - 11 D 74/09.AK - juris Rn. 118; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. April 1993 - 7 K 3383/92 [ECLI:DE:OVGNI:1993:0415.7K3383.92.0A] - VkBl. 1996 S. 543).

    Auch das in dem vorgegebenen zeitlichen Rahmen mögliche "Dauercamping" ist mit einer dauerhaften Wohnnutzung nicht vergleichbar, weil auch Dauercamper sich nur zeitweilig in ihren Wohnwagen aufhalten, die typischerweise auch nicht den Anforderungen entsprechen, die an dauerhaftes Wohnen gestellt werden (vgl. OVG Münster, Urteil vom 18. Januar 2013 - 11 D 74/09.AK - juris Rn. 122; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. April 1993 - 7 K 3383/92 - VkBl. 1996 S. 543).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.2013 - 11 D 74/09

    Wirksamkeit der Planfeststellung für den Neubau der B 474n (Ortsumgehung Datteln)

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 15. April 1993 - 7 K 3383/92 -, VkBl.

    vgl. Nds. OVG, Urteil vom 15. April 1993 - 7 K 3383/92 -, VkBl.

  • VGH Bayern, 19.06.2002 - 8 A 01.40008

    Anforderungen an die Darlegung von Zweifeln an einer

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  • VG Karlsruhe, 16.10.2014 - 9 K 3426/13

    Nachbarklage; Stellplatz für Wohnmobile im Gewerbegebiet ist kein Campingplatz;

    Er lässt sich in Anlehnung an die Campingplatzverordnungen der Länder jedoch umschreiben als ein auf Dauer angelegter Platz, der ständig oder regelmäßig während bestimmter Zeiten im Jahr betrieben wird und dazu bestimmt ist, dem Aufstellen und vorübergehenden Bewohnen von wenigstens drei Wohnwagen oder Zelten zu dienen (vgl. NdsOVG, Urteil vom 24.07.2013 - 1 LB 245/10 -, BauR 2014, 229 = juris Rn. 26; NdsOVG, Urteil vom 15.04.1993 - 7 K 3383/92 -, VkBl 1996, 543 = juris Rn. 32; Stock, in: König / Roeser / Stock, Baunutzungsverordnung, 3. Aufl. 2014, § 10 Rn. 34 m.w.N.).
  • VG Lüneburg, 22.06.2010 - 2 A 277/09

    Baugebiet; Bauvorbescheid; Beherbergung; Beherbergungsbetrieb; Campingplatz;

    Campingplätze sind demnach Plätze, die während des ganzen Jahres oder wiederkehrend während bestimmter Zeiten des Jahres betrieben werden und die zum vorübergehenden Aufstellen und Bewohnen von mehr als drei Wohnwagen, Zelten oder ähnlichen Anlagen bestimmt sind (Nds. OVG, Urt. v. 15.4.1993 - 7 K 3383/92 - Juris; Fickert/Fieseler, BauNVO, 10. Aufl., § 10 Rdnr. 42).
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